Gesetze gibt es für beide, egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind. Wenn er gestohlen hat, nimmt der Arbeitgeber das Recht des Arbeitnehmers vom Arbeitnehmer, wenn er gestohlen hat, nimmt der Arbeitnehmer das Recht des Arbeitgebers vom Arbeitgeber.

  • EINFACHE ODER UNVERGESSLICHE BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG
  • GEBÜHR FÜR ARBEITSFÄLLE
  • DIENSTALTER, KÜNDIGUNG, ÜBERSTUNDENAUSGLEICH
  • SCHADENSERSATZKLAGEN WEGEN VERLETZUNG ODER TOD INFOLGE VON ARBEITSUNFÄLLEN
  • MOBING